Familiennachzug und Aufenthalt
Für den Familiennachzug oder die Beantragung eines Aufenthaltstitels muss häufig nachgewiesen werden, dass eine rechtsgültige Ehe besteht. In diesen Fällen verlangen Ausländerbehörden oder Konsulate oftmals eine Übersetzung der Heiratsurkunde.









